Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtiger Hinweis zur Buchung von Turnieren und Leistungen:
Für jede Turnieranmeldung sowie für jede Buchung über unsere Webseite gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten verbindliche Regelungen zu:

  • Rücktritts- und Stornobedingungen

  • Zahlungsmodalitäten

  • Regelungen bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemien, behördliche Vorgaben)

  • Haftungsausschluss bei nicht durch uns beeinflussbaren Ausfällen

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung über das Buchungsformular oder per E-Mail erkennen Sie unsere AGB automatisch an.

Haftung bei höherer Gewalt:
Sollten Veranstaltungen aus Gründen abgesagt werden müssen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Unwetter, behördliche Auflagen, Pandemien, politische Ereignisse), besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der geltenden AGB rückerstattet oder gutgeschrieben.

Ihre verbindlichen AGB erhalten Sie vor der Buchung zur Einsicht und müssen aktiv bestätigt werden.


Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn eine Buchung entweder über die Online-Plattform des Veranstalters oder direkt per E-Mail vorgenommen wird. Im Falle einer Online-Buchung erfolgt der Vertragsschluss mit der automatischen Bestätigung der Buchung durch das Online-System des Veranstalters. Bei einer Buchung per E-Mail kommt der Vertrag mit der Zusendung der Bestätigung und der Rechnung durch den Veranstalter zustande. Dies gilt sowohl für Standardangebote als auch für individuell zugeschnittene Leistungen des Veranstalters.

Im Falle einer Gruppenveranstaltung – ein oder eine verantwortliche Person meldet eine Gruppe von Teilnehmerinnen an – schließt der Veranstalter den Vertrag mit der für die Teilnehmerinnen verantwortlich buchenden Person im Namen des von ihm oder ihr vertretenen Kostenträgers über und für die Gruppe ab. Diese Buchung ist ebenfalls verbindlich. Der oder die verantwortlich buchende Person ist in diesem Falle berechtigt, einzelne Teilnehmer auszutauschen, sofern nicht ein wichtiger Grund seitens des Veranstalters dem Austausch entgegensteht. Der oder die verantwortlich buchende Person verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Teilnehmenden, für die er gebucht hat, unverzüglich nach Vertragsschluss zur Kenntnis zu bringen.

Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor jeweiligem Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen (zurückzutreten), wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die dem Veranstalter entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Die Möglichkeit des Rücktritts ist dem Veranstalter jedoch nur eröffnet, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und der Teilnehmerin bzw. dem oder der verantwortlich buchenden Person ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Falle der Annahme des Ersatzangebotes wird eine bis dahin gezahlte Teilnahmevergütung auf die für das Ersatzangebot anfallende Teilnahmegebühr angerechnet; anderenfalls ist eine bis dahin bereits gezahlte Teilnahmevergütung unverzüglich durch den Veranstalter zurückzuerstatten.

Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt und endet zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.

Die Vergütung für die Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Die Teilnehmer bzw. der oder die für eine Gruppe verantwortlich buchende Person kann die Vergütung durch Überweisung bezahlen.

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von xxxxxxxxxxxxx% des Gesamtpreises fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens xxxxxxxxxxxx Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach den Eventbeschreibungen auf dieser Website und ergänzend oder ersetzend einer individuellen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Individuelle Leistungsbeschreibungen des Veranstalters ergänzen die Leistungsbeschreibung auf der Website, wenn die Teilnehmer oder der oder die für eine Gruppe verantwortlich buchende Person Leistungen zu dem Angebot auf der Website hinzu-bucht. Im Falle einer gänzlich individuellen Buchung ersetzt die individuelle Leistungsbeschreibung die Angebotsbeschreibung auf der Website.

Werden einzelne Leistungen im Rahmen eines Events durch Teilnehmende nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen, da es sich um Gesamtkalkulationen handelt.


Ausschluss eines Teilnehmers

Ein Teilnehmer kann aus verhaltensbedingten Gründen von der (weiteren) Teilnahme an einem Event ausgeschlossen werden. Solche verhaltensbedingten Gründe liegen in der Regel vor, wenn die Teilnehmerin durch ihr Verhalten trotz einer vorherigen Abmahnung, die mündlich, schriftlich oder in Textform ergehen kann, das Event nachhaltig stört oder in erheblichem Maße gegen die guten Sitten und/oder das Anstandsgefühl anderer Teilnehmer verstößt. Die Teilnehmer verpflichten sich, während der Teilnahme an dem Event nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Soweit ein Teilnehmer von dem Event ausgeschlossen wird, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnahmegebühr ohne Abzüge zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

Stornierung durch den Teilnehmer bzw. die verantwortliche buchende Person
Eine Stornierung ist nur wirksam, wenn dies vor Beginn des Events schriftlich oder in Textform erfolgt, dies kann per Email erfolgen. Sie hat durch den Teilnehmer oder im Falle einer Gruppenbuchung durch den bzw. die verantwortlich buchende Person zu erfolgen.

Eine Stornierung bis xxxxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events ist kostenfrei.

Im Falle einer Stornierung zwischen weniger als xxxxxxxxxxx Wochen, aber mehr als xxxxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von xxxxxxxxxxx% der gesamten Eventvergütung (brutto) vor. Im Falle einer Stornierung ab xxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events behält sich der Veranstalter die Geltendmachung von xxxxxxxxxxx% der gesamten Eventvergütung (brutto) vor. Erscheint ein Teilnehmer nicht zu dem Event, ohne zuvor storniert zu haben, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung der vollen Eventvergütung (brutto) vor.

Eine Stornierung ist ebenfalls kostenfrei, wenn bis xxxxxxxxxx Wochen vor Beginn des Events ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird, in deren Person kein Ausschlussgrund gegeben ist, vgl. Ziffer IV. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers nach Beginn des Events ist ausgeschlossen.

Dem Teilnehmer oder der verantwortlich buchenden Person bleibt es unbenommen, den Nachweis darüber zu führen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die zuvor vereinbarte – ggf. anteilige Vergütung.

Foto und Video Aufnahmen
Zu Werbezwecken ist der Veranstalter berechtigt, Foto und Videoaufnahmen während der gesamten Veranstaltung zu erstellen und diese im Nachgang auf unbestimmte Zeit zur kommerziellen Nutzung zu verwenden.


Haftung

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für etwa abgegebene

Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Schadensersatz für die lediglich leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreten haftet der Veranstalter in demselben Rahmen.

Vorstehende Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Schlussbestimmungen/Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt dadurch die Gültigkeit des Vertrages unberührt. Anstelle der ungültigen, unvollständigen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien eine Vereinbarung zu treffen, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über sein Bestehen als Gerichtsstand Stuttgart/Deutschland.

Schiedsgerichtsverfahren
Der Veranstalter nimmt an einem Schiedsgerichtsverfahren nicht teil.

Vorrang der Individualabrede
Individualabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor den hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen jedoch der Schriftlichkeit.